Richtlinien über die Lösung von Streitigkeiten um Domänennamen
Folgende Richtlinien gelten für Streitigkeiten zwischen Registrierungsstellen und Dritten im Hinblick auf die Registrierung und Verwendung von Domänennamen. Streitigkeiten, die unter diese Richtlinien fallen, können bei einem der zugelassenen Anbieter für die Lösung von Streitigkeiten eingereicht werden.
Die unten ausgeführte einheitliche Richtlinie über die Lösung von Streitigkeiten um Domänennamen gilt für alle allgemeinen Top-Level-Domänen (gTLD). Unter bestimmten Umständen gelten für einzelne Top-Level-Domänen (TLD) zusätzliche Richtlinien zur Lösung von Streitigkeiten. Diese Richtlinien werden ebenso unten aufgeführt.
Hinweis: Informationen über Beschwerden an den Kundendienst über eine Registrierungsstelle erhalten Sie auf der Seite zu Problemen mit Registrierungsstellen .
- Einheitliche Richtlinie über die Lösung von Streitigkeiten um Domänennamen
- Richtlinie zur Lösung bei Satzungseignungsstreitigkeiten
- Richtlinie zur Eignungsüberprüfung
- Richtlinie über die Eignungsanforderungen zur Lösung von Streitigkeiten
- Richtlinie über die Anforderungen der Satzungseignung unter „.ASIA“
- Richtlinie über Defensivregistrierungen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum
- Richtlinie zur Qualifikationsanfechtung
- Richtlinie über Einschränkungen bei der Lösung von Streitigkeiten
- Richtlinie für Markeneinspruchsverfahren
- Richtlinie für Anfechtungen während der Vorrechtphase
- Richtlinie zur Lösung von Streitigkeiten bei Übertragungen
- Verfahren
- Genehmigungsverfahren für Dienstanbieter zur Lösung von Streitigkeiten
Einheitliche Richtlinie über die Lösung von Streitigkeiten um Domänennamen
Die einheitliche Richtlinie über die Lösung von Streitigkeiten um Domänennamen (UDRP) wurde von ICANN-zertifizierten Registrierungsstellen für alle gTLDs (.aero, .asia, .biz, .cat, .com, .coop, .info, .jobs, .mobi, .museum, .name, .net, .org, .pro, .tel und .travel) übernommen. Inhaber von Markenrechten können im Zusammenhang mit Streitigkeiten, die sich aus einer potenziell missbräuchlichen Nutzung von Domänennamen (beispielsweise Cybersquatting) ergeben, ein Verfahren einleiten. Die UDRP ist eine zwischen einer Registrierungsstelle und ihren Kunden vereinbarte Richtlinie und ist Teil der Registrierungsvereinbarungen aller von ICANN anerkannten Registrierungsstellen.
- Einheitliche Richtlinie über die Lösung von Streitigkeiten um Domänennamen : Diese Richtlinie gilt für alle Registrierungsstellen.
- Bestimmungen der einheitlichen Richtlinie über die Lösung von Streitigkeiten um Domänennamen: Diese Bestimmungen gelten für alle Anbieter zur Lösung von Streitigkeiten. Ergänzende Bestimmungen des jeweiligen Anbieters finden ebenso Anwendung.
- Liste der zugelassenen Anbieter für die Lösung von Streitigkeiten
- Historische Dokumente zur UDRP
Richtlinie zur Lösung bei Satzungseignungsstreitigkeiten
Bei Anfechtung der Registrierung einer Domäne mit der Begründung, dass die Registrierungsstelle die Satzungsanforderungen (aufgeführt in der Satzung der gesponserten TLD) zwecks Registrierung des Domänennamens in der jeweiligen TLD nicht erfüllt, gilt für die gesponserten TLDs „.aero“, „.coop“, „.museum“ und „.travel“ die Richtlinie zur Lösung bei Satzungseignungsstreitigkeiten (CEDRP). Gemäß der CEDRP darf jede natürliche und juristische Person die Registrierung eines Namens anfechten.
- Richtlinie zur Lösung bei Satzungseignungsstreitigkeiten
- Bestimmungen der Richtlinie zur Lösung bei Satzungseignungsstreitigkeiten
- Liste der zugelassenen Anbieter für die Lösung von Streitigkeiten
Richtlinie zur Eignungsüberprüfung
Die Richtlinie zur Eignungsüberprüfung (ERP) ist Teil der Vereinbarungen mit der Registrierungsstelle zur Registrierung von Domänennamen unter „.aero“. Hierin aufgeführt werden die Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit der Anfechtung einer Entscheidung des Sponsors zur Eignung einer Registrierung unter „.aero“. Diese Richtlinie wurde vom Sponsor von „.aero“ verfasst. Da es sich nicht um eine Richtlinie von ICANN handelt, wird die Richtlinie hier nur zu Informationswecken genannt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Sponsors.
Richtlinie über die Eignungsanforderungen zur Lösung von Streitigkeiten
- Richtlinie über die Eignungsanforderungen zur Lösung von Streitigkeiten
- Bestimmungen der Richtlinie über die Eignungsanforderungen zur Lösung von Streitigkeiten
- Liste der zugelassenen Anbieter für die Lösung von Streitigkeiten
Richtlinie über die Anforderungen der Satzungseignung unter „.ASIA“
Richtlinie über die Eignungsanforderungen unter „.cat“
Die Richtlinie über die Eignungsanforderungen unter „.cat“ (.cat ERDRP) gilt für unter der gesponserten TLD „.cat“ registrierte Domänennamen. Registrierungen unter „.cat“ sind Mitgliedern der katalanischen Sprach- und Kulturgemeinschaft vorbehalten. Anfechtungen einer Registrierung unter „.cat“ erfolgen auf der Grundlage, dass die in der Richtlinie genannten Anforderungen nicht erfüllt wurden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der .cat-Website.
Richtlinie über Defensivregistrierungen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum
Die Richtlinie über Defensivregistrierungen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum (IPDRCP) gilt für Defensivregistrierungen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum in der TLD „.pro“. Diese ist praktizierenden Angehörigen bestimmter Berufsgruppen (derzeit aus den Bereichen Medizin, Recht und Buchhaltung) vorbehalten. Defensivregistrierungen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum dürfen nur von Inhabern geeigneter Marken oder Dienstleistungsmarken vorgenommen werden. Gemäß der IPDRCP können Defensivregistrierungen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum dann angefochten werden, wenn Zweifel bestehen, dass die Registrierungsstelle die Registrierungsanforderungen erfüllt. Unter Einhaltung der Bestimmungen können Verfahren im Zusammenhang mit der IPDRCP von natürlichen oder juristischen Personen eingeleitet werden.
- Richtlinie über Defensivregistrierungen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum
- Bestimmungen der Richtlinie über Defensivregistrierungen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum
- Liste der zugelassenen Anbieter für die Lösung von Streitigkeiten
Richtlinie zur Qualifikationsanfechtung
- Richtlinie zur Qualifikationsanfechtung
- Bestimmungen der Richtlinie zur Qualifikationsanfechtung
- Liste der zugelassenen Anbieter für die Lösung von Streitigkeiten
Richtlinie über Einschränkungen bei der Lösung von Streitigkeiten
Die Richtlinie über Einschränkungen bei der Lösung von Streitigkeiten (RDRP) gilt für die ungesponserte eingeschränkte TLD „.biz“. Registrierungen unter „.biz“ dürfen nur zu geschäftlichen oder gewerblichen Zwecken in gutem Glauben erfolgen. Die RDRP sieht vor, dass die Registrierung oder Nutzung eines bestimmten Domänennamens auf Grundlage dessen angefochten werden kann, dass dies nicht in gutem Glauben zu geschäftlichen oder gewerblichen Zwecken erfolgt. In Übereinstimmung mit der RDRP können Anfechtungen von einer beliebigen Partei durch Einreichen einer Beschwerde bei einem zugelassenen Anbieter für die Lösung von Streitigkeiten erfolgen .
- Richtlinie über Einschränkungen bei der Lösung von Streitigkeiten
- Zusätzliche RDRP-Bestimmungen
- Liste der zugelassenen Anbieter für die Lösung von Streitigkeiten
Richtlinie für Markeneinspruchsverfahren
Die Richtlinie für Markeneinspruchsverfahren (STOP) stand nur Besitzern geistigen Eigentums zur Verfügung, die sich während der Einführungsphase der Domain „ .biz“ (25. Juni bis 21. September 2001) für den Dienst zur Ansprucherhebung auf Urheberrechte angemeldet haben. STOP hat bei der Lösung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Domänen unter „.biz“ keine Relevanz mehr. Streitigkeiten können mit Verweis auf die UDRP oder RDRP sowie bei entsprechenden Gerichten eingeleitet werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Registrierungsbetreibers .
Richtlinie für Anfechtungen während der Vorrechtphase
Die Richtlinie für Anfechtungen während der Vorrechtphase (SCP) galt nur während der Vorrechtphase der Domäne „.info TLD“. Anfechtungen in Übereinstimmung mit der Richtlinie für Anfechtungen während der Vorrechtphase wurden vom Registrierungsbetreiber (Afilias) abgewickelt. Nach Ablauf der 120-tägigen Vorechtphase können sich Parteien, die die Gültigkeit einer während dieser Phase erfolgten Registrierung anfechten möchten, auf UDRP oder entsprechende Gerichte berufen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Registrierungsbetreibers.
Richtlinie zur Lösung von Streitigkeiten bei Übertragungen
Die Richtlinie zur Lösung von Streitigkeiten bei Übertragungen (TDRP) gilt, wenn der Inhaber eines Domänennamens einen Domänennamen an eine neue Registrierungsstelle überträgt bzw. dies versucht. Die TDRP bezieht sich auf Streitigkeiten im Rahmen der Richtlinie für Übertragungen zwischen Registrierungsstellen und gilt für folgende TLDs: .biz, .com, .info, .name, .net, .org und .pro. In Übereinstimmung mit der TDRP können Verfahren beim zuständigen Registrierungsbetreiber oder einem unabhängigen Anbieter für die Lösung von Streitigkeiten eingeleitet werden. Alle von ICANN anerkannten Registrierungsstellen können laut TDRP ein Verfahren gegen eine andere Registrierungsstelle anstrengen, indem sie unter Beachtung der Bestimmungen des entsprechenden Registrierungsbetreibers oder Anbieters für die Lösung von Streitigkeiten eine Beschwerde einreichen .
- Richtlinie zur Lösung von Streitigkeiten bei Übertragungen
- Liste der zugelassenen Anbieter für die Lösung von Streitigkeiten
- Liste der Verfahren nach Datum des Verfahrensbeginns
- Suchfunktion für den UDRP-Verfahrensindex (wird täglich aktualisiert)
- Suchfunktion für UDRP-Entscheidungen (Volltext, wird wöchentlich aktualisiert)
- Statistische Zusammenfassung von Verfahren
Genehmigungsverfahren für Dienstanbieter zur Lösung von Streitigkeiten
Obwohl ICANN derzeit keinen Bedarf an weiteren Dienstanbietern zur Lösung von Streitigkeiten hat, können sich Interessenten persönlich an ICANN wenden. Bisher galt für die Zulassung von Anbietern folgende Vorgehensweise:
Unternehmen, die eine vorläufige Zulassung als Dienstanbieter gemäß einer der Richtlinien von ICANN zur Lösung von Streitigkeiten anstreben, gehen wie folgt vor:
- Kenntnisnahme der jeweiligen Richtlinie und der zugehörigen Bestimmungen
- Einreichen einer Bewerbung per E-Mail an icann@icann.org oder per Post an folgende Adresse:
Dispute Resolution Service Provider Applications
Internet Corporation for Assigned Names and Numbers
4676 Admiralty Way, Suite 330
Marina del Rey, CA 90292-6601 USA
Der Bewerbung müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
- Übersicht über die Qualifikation des Antragstellers sowie über Erfahrungen bei der Bereitstellung alternativer Dienste zur Lösung von Streitigkeiten einschl. einer Beschreibung der bisher erfolgten administrativen Tätigkeiten zur Abwicklung alternativer Dienste für die Lösung von Streitigkeiten.
- Eine Liste der Namen und Qualifikationen der Diskussionsteilnehmer, die der Antragsteller in seine veröffentlichte Liste aufnehmen möchte sowie eine Beschreibung der Kriterien, die der Antragsteller bei der Auswahl der Diskussionsteilnehmer zugrunde gelegt hat.
- Eine Beschreibung der Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die der Antragsteller im Zusammenhang mit Domänennamenstreitigkeiten, der entsprechenden Richtlinie und der zugehörigen Bestimmungen für die auf der Liste stehenden Diskussionsteilnehmer vorsieht.
- Eine Erklärung des Antragstellers, dass keiner der auf der Liste stehenden Diskussionsteilnehmer im Hinblick auf Domänennamenstreitigkeiten, die von anderen zugelassenen Anbietern abgewickelt werden, an seiner Tätigkeit als solcher gehindert bzw. davon abgebracht wird.
- Eine Kopie der vom Antragsteller vorgeschlagenen zusätzlichen Bestimmungen (einschl. Gebührenaufstellung).
- Dokumentation der vorgesehenen internen Abwicklungsverfahren des Antragstellers Auf Wunsch behandelt ICANN diese Dokumentation vertraulich.
- Ein vorläufiger Plan des Antragstellers zur Umsetzung des Programms für die Abwicklung von Verfahren im Rahmen der Richtlinie einschl. einer Erklärung des Antragstellers zur Kapazität hinsichtlich der Anzahl der monatlich eingeleiteten Verfahren.
- Eine Erklärung über sämtliche angeforderte Einschränkungen der Anzahl der Verfahren, die der Antragsteller entweder während einer Einführungsphase oder auf Dauer abwickelt.
- Eine Beschreibung der Abwicklung von Verfahren durch den Antragsteller einschl. des Umgangs mit Parteien, Registrierungsstellen, ICANN und anderen zugelassenen Anbietern.
- Eine Beschreibung der geplanten Vorgehensweise zur Veröffentlichung von Verfahrensentscheidungen des Podiums sowie eine Erklärung darüber, dass ICANN zu allen nicht veröffentlichten Entscheidungen Informationen in Form von Kopien zur Verfügung zu stellen sind.
ICANN prüft Bewerbungen grundsätzlich, um zu ermitteln, ob der Antragsteller seine Befähigung für eine zeitnahe, globale, ordnungsgemäße und faire Online-Abwicklung von Verfahren ausreichend bezeugt hat. Hierbei werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
- Der Antragsteller muss nachweislich über Erfahrungen bei der Erbringung administrativer Tätigkeiten zur Abwicklung alternativer Dienste zur Lösung von Streitigkeiten verfügen. ICANN erachtet die sorgfältige Prüfung von Schriftsätzen zur administrativen Einhaltung sowie eine zuverlässige und gut dokumentierte Bereitstellung von Dokumenten an die Parteien und Podien als für Anbieter unerlässlich. Bei Fehlen nachweisbarer Erfahrungen mit der Erbringung administrativer Aufgaben muss ein ausführlicher Plan über die Bereitstellung dieser Befähigung eingereicht werden.
- Vom Antragsteller ist eine Liste besonders geeigneter Personen vorzulegen, die sich als Diskussionsteilnehmer zur Verfügung stellen wollen. Auf der Liste müssen mindestens 12 Personen stehen. Von Antragstellern wird erwartet, die auf der Liste genannten Personen hinsichtlich der Richtlinie und der zugehörigen Bestimmungen, der Funktionsweise von Domänennamen und der grundlegenden rechtlichen Prinzipien bei Domänennamenstreitigkeiten zu unterrichten. Daher wird von übermäßig langen Listen abgeraten. Der Antragsteller muss entweder eine Liste mit Diskussionsteilnehmern aus mehreren Ländern oder, wenn zu Anfang nur eine Liste mit Teilnehmern aus einem Land vorgelegt wird, einen Plan zur Erweiterung der Liste auf mehrere Länder vorlegen.
- Aus den zusätzlichen Bestimmungen und internen Vorgehensweisen des Antragstellers muss das Verständnis des Antragstellers über Sinn und Zweck der Richtlinie und der zugehörigen Bestimmungen hervorgehen.